Schulpferdehaftpflicht

  • 15 Mio. Deckung ohne SB
  • private Pferdehaftpflicht inklusive
  • Mietsachschäden ohne SB
  • Forderungsausfalldeckung
  • und viele weitere Vorteile...

Beitragsrechner

Versicherungssummen pauschal (ohne Selbstbeteiligung)

Personenschäden 15.000.000,00
Sachschäden 15.000.000,00
Vermögensschäden (denen ein Personen-/Sachschaden vorausging) 15.000.000,00
Reine Vermögensschäden 250.000,00
Mietsachschäden    
an gemieteten Boxen 15.000.000,00
an Stallungen, Reithallen, Offenställen, Koppeln 15.000.000,00
an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern/-transportern 15.000.000,00
an anderen geliehenen Sachen 15.000.000,00
Forderungsausfall (hier € 500 SB pro Schadenereignis) 40.000,00
Rettungs- und Bergungskosten 20.000,00

Die Gesamtleistung für Versicherungsfälle in einem Versicherungsjahr beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.

Versicherte Personen, Leistungen und Risiken

Versichert sind über die Schulpferdehaftpflichtversicherung Schäden, die das Pferd des Versicherungsnehmers Dritten zufügt.

Einsatz des Pferdes im privaten Bereich, beim Reitunterricht, beim Voltigieren, im Longenunterricht, als Therapiepferd oder wenn es einem Reitverein zur Verfügung gestellt wird, und beim normalen Verleih an Personen, die dem Versicherungsnehmer bekannt sind (auch ohne Aufsicht durch den Versicherungsnehmer).

  • klassische Haftpflichtschäden (verursacht durch das versicherte Pferd)
  • private und gewerbliche Nutzung
  • Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Höhe der Versicherungssumme
  • Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern
  • Vertretung vor Gericht im versicherten Schadensfall
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter (inklusive Prozesskosten) – Rechtsschutzfunktion
  • Reiter (Reitschüler, Fremdreiter, Gastreiter) – auch Schäden am Reiter
    Versichert sind die gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer.
  • Reitbeteiligung/en mit und ohne Kostenbeteiligung – auch Schäden am Reiter (namentliche Nennung nicht erforderlich)
    Versichert sind die gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Versicherungsnehmer.
  • Tierhüter
    Versicherungsschutz für den privaten und gewerblichen Tierhüter, wenn sie durch das zu beaufsichtigende Pferd einen Schaden erleiden. Darüber hinaus sind durch das Pferd verursachte Schäden an Dritten mitversichert, während der private Tierhüter mit dem Pferd umgeht.
  • Verwandtenklausel
    Durch den Vertrag wird allen Familienangehörigen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, Versicherungsschutz geboten, wenn sie beim Umgang mit dem versicherten Pferd einem Dritten Schaden zufügen.
  • vorübergehende Auslandsaufenthalte (in Europa unbegrenzt, weltweit bis zu einem Jahr)
  • Turnierrisiko und andere Veranstaltungen (z.B. Leistungsschauen, Shows, Festumzüge, Wanderritte, Distanzritte, Geschicklichkeitsprüfungen, Reiterspiele)
  • Weiderisiko (auch mit Fremdpferden) - Keine Vorschriften des Versicherers zur Zaunhöhe
  • Offen- und Laufstallhaltung
  • Ausritte
  • Flurschäden
  • private Kutsch- und Schlittenfahrten
  • gewollter und ungewollter Deckakt
  • Fohlen des versicherten Pferdes bis zum vollendeten 36. Lebensmonat
  • Reiten ohne Sattel
  • Reiten mit ungewöhnlicher und/oder gebissloser Zäumung
  • Reiten im Damensattel
  • Mitführen als Handpferd/Mitführen eines Handpferdes
  • Führen des Pferdes ohne Halfter/Trense
  • Longieren
  • Bodenarbeit
  • Rettungs- und Bergungskosten
  • Mietsachschäden ohne SB, auch an geliehenen Sachen
  • Forderungsausfalldeckung. Wird der Versicherungsnehmer durch eine versicherte Leistung dieser Schulpferdehaftpflicht von einem Dritten geschädigt und dieser Dritte kann die Entschädigungsleistung nicht erbringen (z.B. keine Pferdehaftpflicht, kein Privatvermögen), ersetzt hier der eigene Versicherer den Schaden.
  • keine Wartezeit nach Versicherungsbeginn
  • keine Erhöhung der Versicherungsprämie nach einem Schadensfall

Hinweis

Pferde, die gegen ein Entgelt an fremde Personen verliehen werden, ohne dass dieser Ritt beaufsichtigt/begleitet wird und ohne Kenntnis des reiterlichen Ausbildungsstandes dieser Personen (z.B. Verleih an Touristen), müssen als Verleihpferd, statt als Schulpferd, versichert werden. Der vorgenannte Versicherungsumfang ist selbstverständlich auch bei dem Tarif des Verleihpferdes inbegriffen.

Innovationsgarantie

Zukünftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch auch für Bestandskunden.

Vertragsdauer

1 Jahr
Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

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